I. Private Pkw-Nutzung ab 1.1.2006
(1%-Regelung).
Bisher konnte jeder Pkw nach der
1%-Regelung behandelt werden, weil schon ab 10% betrieblicher Nutzung
der Pkw
dem Betriebsvermögen zugeordnet werden konnte und diese
Mindestnutzung ohne
Nachweis unterstellt werden konnte.
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wirtschaftlich
abgrenzbare Teile einer einheitlichen Leistung,
- deren Abnahme (bei Werklieferungen) vor
dem
1.1.07 erfolgt oder die bis zu diesem Zeitpunkt
vollendet/beendet ist
(Werkleistung - Abnahmeprotokoll) und
- die als Teilleistung vor dem 1.1.07 auch vereinbart
war.
Verträge
über Dauerleistungen (z.B.
Vermietung) sind
vor allen im Interesse der zum Vorsteuerabzug berechtigten
Leistungsempfänger
(Mieter) an den neuen Steuersatz anzupassen. Wird die Dauerleistung in
Zeitabschnitten (z.B. Monaten) abgerechnet, liegt insoweit eine
Teilleistung
vor die am Ende des Abrechnungszeitraums als vollendet ist.
Wegen der
Umsatzsteuersatzerhöhung ist es für
Bauträgertätigkeit ratsam,
Leistungen gegenüber ihren Kunden noch in 2006
abzuschließen,
diesen Abschluss zu dokumen-tieren und zeitnah im I.Quartal 2007
abzurechnen.
Den bezogenen Leistungen mit einem Vorsteuerabzug von 16% stehen
ansonsten die
Ausgangsumsätze mit einer Umsatzsteuer von 19%
gegenüber. Die Differenz kommt
der Staatskasse zugute.
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Die Entfernungspauschale für
den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird
ab. 1.1.2007 erst ab dem 21. km gewährt. Erst danach können 0,30 €/km als Werbungskosten geltend gemacht werden. |
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Kosten für das Arbeitszimmer können nur noch angesetzt werden, wenn es der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ist. |
- | Der Sparerfreibetrag wird von 1.370 € auf 750 €, bei Ehegatten zusammen von 2.740 € auf 1.500 € gekürzt. |
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Kindergeld/Kinderfreibetrag: Kinder werden als solche i.S.d. Einkommensteuergesetzes höchstens bis zum 25. Lebensjahr anerkannt (bisher 27. Lebensjahr). |
- | Die steuerliche Buchführungspflichtgrenze wird auf 500 T€ Umsätze erhöht. |