Änderungen zum Jahreswechsel 2006/2007

I. Private Pkw-Nutzung ab 1.1.2006 (1%-Regelung).

Mit Gesetz vom 28.04.2006 ist § 6 (1) Nr.4. Satz 2 EStG geändert worden ist: „Die private Nutzung eines Kraftfahrzeuges, das zu mehr als 50 vom Hundert betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 vom Hundert des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen.
Bisher konnte jeder Pkw nach der 1%-Regelung behandelt werden, weil schon ab 10% betrieblicher Nutzung der Pkw dem Betriebsvermögen zugeordnet werden konnte und diese Mindestnutzung ohne Nachweis unterstellt werden konnte.
Die Konsequenz der Neuregelung:

  1. Die mindestens 50%-ige betriebliche Nutzung muss glaubhaft nachgewiesen werden. Dazu sind für jedes Nutzungsjahr über drei Monate die betrieblichen Fahrten im Verhältnis zu den gesamten gefahrenen Kilometern aufzuzeichenen. Die 1%-Regelung kann weiter angewandt werden.
  2. Gelingt das nicht, können nur noch die Kosten im Verhältnis der glaubhaft nachgewiesenen betrieblich gefahrenen Kilometer zu den Gesamtfahrkilometern angesetzt werden. Im Extremfall gelten die Pkw-Kosten in Gänze als privat veranlasst.
  3. Nach wie vor kann ein Fahrtenbuch geführt werden, um die absetzbaren Kosten genau zu ermitteln.

 II. Erhöhung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes von 16% auf 19% zum 1.1.2007

 Für die Anwendung des jeweiligen Steuersatzes kommt es allein auf den Zeitpunkt der der Ausführung des Umsatzes an. Das Datum der Rechnung oder Bezahlung ist völlig irrelevant.
Teilleistungen sind

- wirtschaftlich abgrenzbare Teile einer einheitlichen Leistung,
- deren Abnahme (bei Werklieferungen) vor dem 1.1.07 erfolgt oder die bis zu diesem Zeitpunkt vollendet/beendet ist (Werkleistung - Abnahmeprotokoll) und
- die als Teilleistung vor dem 1.1.07 auch vereinbart war.

Verträge über Dauerleistungen (z.B. Vermietung) sind vor allen im Interesse der zum Vorsteuerabzug berechtigten Leistungsempfänger (Mieter) an den neuen Steuersatz anzupassen. Wird die Dauerleistung in Zeitabschnitten (z.B. Monaten) abgerechnet, liegt insoweit eine Teilleistung vor die am Ende des Abrechnungszeitraums als vollendet ist.

Wegen der Umsatzsteuersatzerhöhung ist es für Bauträgertätigkeit ratsam, Leistungen gegenüber ihren Kunden noch in 2006 abzuschließen, diesen Abschluss zu dokumen-tieren und zeitnah im I.Quartal 2007 abzurechnen. Den bezogenen Leistungen mit einem Vorsteuerabzug von 16% stehen ansonsten die Ausgangsumsätze mit einer Umsatzsteuer von 19% gegenüber. Die Differenz kommt der Staatskasse zugute.

III. Weitere wichtige Gesetzesänderungen 

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Die Entfernungspauschale für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird ab. 1.1.2007 erst ab dem
21. km gewährt. Erst danach können 0,30 €/km als Werbungskosten geltend gemacht werden.
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Kosten für das Arbeitszimmer können nur noch angesetzt werden, wenn es der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ist.
- Der Sparerfreibetrag wird von 1.370 € auf 750 €, bei Ehegatten zusammen von 2.740 € auf 1.500 € gekürzt.
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Kindergeld/Kinderfreibetrag: Kinder werden als solche i.S.d. Einkommensteuergesetzes höchstens bis zum 25. Lebensjahr anerkannt (bisher 27. Lebensjahr).
- Die steuerliche Buchführungspflichtgrenze wird auf 500 T€  Umsätze erhöht.


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