Albrecht
Kersten, Steuerberater, eingetragen im Berufsregister der Steuerberater kammer Brandenburg unter der Registernummer 130046. Die gesetzliche Berufsbezeichnung Steuerberater wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Stresemannstr. 21 16515 Oranienburg Telefon: 03301-206477 Fax: 03301-206479 eMail: albrecht.kersten@freenet.de USt-Id DE214860620 Tätigkeitsschwerpunkte: - Buchhaltung - Jahresabschlüsse und Steuererklärungen für Gewerbe und Freiberufler - Einkommensteuererklärungen - betriebswirtschaftliche Beratung |
Sprechzeiten
Montag 9:00 - 19:00 Uhr Sonnabend 9:00 - 13:00 Uhr |
Neues
aus dem Steuerrecht Klicken Sie hier Steuerrechtsänderungen 2007 Rentenbesteuerung 2005 ff Kleinunternehmer und Umsatzsteuer |
Hinweise zur Streichung des Sonderausgabenabzuges von Steuerberaterkosten Werfen Sie noch nicht bezahlte
Steuerberaterrechnungen auf keinen Fall
weg, weil Sie meinen, Sie könnten sie in Ihrer
Einkommensteuererklärung nicht geltend machen.
Die Steuerberaterrechnung im Zusammenhang mit der Einkommensteuererklärung enthält i.d.R. nur eine einzige Position die durch die o.g. Streichung betroffen ist, nämlich die Position "Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte". Die anderen Teilbeträge der Rechnung bleiben als Werbungskosten oder Betriebsausgaben weiter abziehbar. Aus Vereinfachungsgründen ist häufig der komplette Rechnungsbetrag in der Einkom- mensteuererklärung als Sonderausgabe eingetragen worden. Zukünftig ist bei der Rechnungsstellung besondere Sorgfalt auf die Differenzierung der Rechnung nach den einzelnen Positionen zu verwenden. Häufig wird bei der nichtabzugsfähigen Position "Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte" der Mindestbetrag anzusetzen sein. Dieser Teil der Sonderausgaben war in vielen Fällen wegen des alternativ wirkenden Sonderausgabenpauschbetrags schon in den vergangenen Jahren i.H.v. 36 € unwirksam. Wenn Sie dem Steuerberater nur die Erarbeitung der Anlagen der Einkommensteuerer- klärung zur Ermittlung der einzelnen Einkünfte in Auftrag geben, betrifft Sie die o.g. Streichung überhaupt nicht. |