Der Ehemann bezieht 12 mal 1.650 € Bruttorente: | 19.800 € |
Die Ehefrau bezieht 12 mal 1.500 € Bruttorente: | 18.000 € |
Zusammen sind das | 37.800 € |
Davon werden 50% besteuert | 18.900 € |
Davon wird für beide ein Werbungskostenpauschbetrag von 2 mal 102 € abgezogen: | -204 € |
Außerdem werden die die Beiträge zur eigenen Kranken- und Pflegeversicherung, hier | -3.308 € |
und ein Sonderausgabenpauschbetrag abgezogen. | -72 € |
Das zu versteuernde Einkommen beträgt damit | 15.316 €. |
Bruttorente | 22.400 € |
Davon werden 50% besteuert | 11.200 € |
Davon wird der Werbungskostenpauschbetrag abgezogen | -102 € |
Die abziehbaren Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung betragen | -2.022 € |
Der Sonderausgabenpauschbetrag beträgt | -36 € |
Außerdem werden wegen der Behinderung pauschal abgezogen | -1.420 € |
Das zu versteuernde Einkommen beträgt damit | 7.620 € |